Sehr geehrte Eltern,

damit Sie und auch wir Gewissheit haben, wo sich ihr Kind befindet, falls es nicht zur Schule kommt, bitten wir Sie dringend, das folgende Konzept zu lesen und entsprechend zu handeln. Wir danken für Ihre Zuarbeit im Sinne und zum Schutz Ihrer Kinder.

Ein entsprechendes Schreiben dazu wird Sie in den nächsten Tagen erreichen.

Vielen Dank

Monika Schüller-Diewald

Konzept zur Anwesenheitskontrolle

Ziel

Sicherstellung einer effizienten und sorgfältigen Anwesenheitskontrolle der Schülerinnen und Schüler und eine schnelle Information der Eltern in Fällen unentschuldigter Abwesenheit minderjähriger Schülerinnen  und Schüler.

Gesetzesgrundlage: Schulgesetz, §2 und §3

  1. Die Eltern sorgen für einen regelmäßigen Schulbesuch.
  2. Im Falle von Krankheit rufen die Eltern bis 7.50 Uhr in der Schule an und unterrichten die Schule über das Fernbleiben. Eine schriftliche Entschuldigung bringt der Schüler/die Schülerin unmittelbar nach Wiederkommen mit in die Schule.
  3. Der Schüler wird im digitalen Klassenbuch als „vorläufig entschuldigt“ eingetragen.
  4. Der Lehrer kontrolliert zu Beginn jeder Stunde die Anwesenheit.
  5. Sollte ein Schüler ohne Entschuldigung nicht im Unterricht anwesend sein, informiert die Lehrkraft unverzüglich das Sekretariat.
  6. Die Sekretariatskräfte nehmen Kontakt mit den Eltern auf.
  7. Kann der Verbleib eines Schülers/ einer Schülerin nicht geklärt werden, informiert die Schule die Polizei und ggfs die Schulaufsicht.
  8. Jedes Elternteil wird über dieses Vorgehen informiert.

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